Réserve naturelle Petite Camargue Alsacienne

Die Instanzen des Naturschutzgebiets

Naturschutzgebiete unterliegen besonderen Vorschriften hinsichtlich ihrer Führung und Verwaltung. Die Verwaltung des Naturschutzgebiets ist dem Präfekten unterstellt. Die Leitungsinstanzen bestehen aus einem beratenden Ausschuss und einer Betriebsleitung.

Der beratende Ausschuss

Der beratende Ausschuss bildet unter Vorsitz des Präfekten eine Art lokales Parlament. In ihm sind Politiker, Ämter, Wissenschaftler, Umweltschutzverbände, Interessensgemeinschaften und Vertreter der der verschiedenen Bevölkerungsschichten vertreten.

Der Präfekt hat des Weiteren die Pflicht, einen Wissenschaftlichen Beirat zu benennen, welcher die Leitung des Naturschutzgebiets und den beratenden Ausschuss wissenschaftlich unterstützt.

Dieser beobachtet und bewertet die Führung des Naturschutzgebiets und nimmt Stellung zu allen diesbezüglichen Entscheidungen.

Das Leitungsorgan

Das vom Präfekten ernannte Leitungsorgan erstellt die Managementplanung und setzt diese um. Es ist für Empfang und Informationspolitik des Publikums zuständig, ahndet Verstöße und achtet auf die Gesamtentwicklung des Gebiets und sorgt im Allgemein für alle Aktionen zum Nutzen des Naturschutzgebiets.

Ein Verein mit dem gleichen Namen ist für die Verwaltung der Naturschutzgebiets Petite Camargue Alsacienne zuständig.

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